Umsatzersatz für Gastro und Hotellerie - Umsatzersatz + für Handel und körpernahe Dienstleistungen
„Die steigenden Infektionszahlen machen eine Ausweitung der Maßnahmen und eine Ausweitung jener Bereiche notwendig, die geschlossen werden müssen. Um die Menschen bestmöglich zu schützen und das Gesundheitssystem am Laufen zu halten. Gleichzeitig geht es uns weiterhin darum, den Standort Österreich und unsere Unternehmen zu schützen und bestmöglich durch diese Krise zu bringen, Arbeitsplätze zu erhalten und Zuversicht für die Zukunft zu ermöglichen. Daher weiten wir die Staatshilfen auf diejenigen aus, die aufgrund des erweiterten Lockdowns ihren Betrieb schließen müssen“, so Finanzminister Gernot Blümel.
Die Hilfen im Überblick
Umsatzersatz für Gastronomie und Hotellerie: Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Netto-Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Aktuell wurden 30.041 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 900 Mio. Euro eingereicht. Davon werden über 800 Mio. in den kommenden Tagen ausgezahlt bzw. wurden die ersten Beträge bereits ausbezahlt.
Umsatzersatz + für Handel und körpernahe Dienstleistungen: Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen, sowie Umsatz- und Gewinnvoraussetzungen in den unterschiedlichen Bereichen wird es zu unterschiedlichen Ausgestaltungen kommen: Körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker werden für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt bekommen.
Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen, wie etwa Gewinnspannen, verderbliche Güter, Wiederverkauf und Nachholeffekten, wird der Handel differenziert betrachtet. Grundsätzlich werden 40 Prozent des Umsatzes erstattet werden. Jene Bereiche, mit verderblicher und stark saisonal bedingter Ware werden zu einem höheren Anteil ersetzt als jene Bereiche, wo die Waren keinen oder kaum Wertminderungen unterliegen und/oder Nachholeffekte zu erwarten sind. Die genauen Listen und Abgrenzungen werden derzeit finalisiert und die technischen Arbeiten für die Abwicklung sind in Umsetzung.
Aufgrund der damit verbundenen Komplexität müssen einige technische Anpassungen vorgenommen werden. Bis dahin wird die Beantragung für den Umsatzersatz auf FinanzOnline vorübergehend nicht möglich sein.
Fixkostenzuschuss: Für Unternehmen, die von den Maßnahmen nicht direkt betroffen sind, aber aufgrund des Corona-Virus deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, ist der Fixkostenzuschuss eine wirksame Wirtschaftshilfe. Für den Fixkostenzuschuss II wurde ein Zwei-Säulen-Modell ausgearbeitet: Noch im November wird ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt. Parallel dazu wird es eine Fixkosten-Verlust-Variante mit bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen geben.
Beide Versionen sind in Finalisierung. Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume möglich.
„Jedes Unternehmen, das wir gut durch die Krise bringen, sichert wertvolle Arbeitsplätze in Österreich. Je konsequenter wir jetzt handeln, umso größer ist die Chance auf Weihnachten und ein Weihnachtsgeschäft, das der Rede wert ist. Und desto besser kann unsere Aussicht für das kommende Jahr sein und das ist ein entscheidender Faktor für uns alle und den Wirtschaftsstandort“, resümiert Finanzminister Gernot Blümel.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle / ots // Fotocredit: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen