Am 9. Oktober wird gewählt

Am 9. Oktober wird gewählt

Die „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für Ihre Gemeinde.

Wir möchten seitens der Gemeinden unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Bundespräsidentenwahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen Anfang September eine „Amtliche Wahlinformation – Bundespräsidentenwahl 2022“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis). Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Wahl am 9. Oktober bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die jeweilige Wahlkommission nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

UNSERE TIPPS: 

  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
  • Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 5. Oktober. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
  • Die Wahlkarte muss spätestens am 9. Oktober 2022, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.
  • Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
  • VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION!– SIE ERLEICHTERN DEN JEWEILIGEN GEMEINDEN WESENTLICH DIE ARBEIT!
  • Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung.

 

Quelle/Fotocredit©: Stadtamt Schwanenstadt (BMI)

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