Behindertenpolitik muss Barrieren abbauen und Diskriminierungen bekämpfen

Behindertenpolitik muss Barrieren abbauen und Diskriminierungen bekämpfen

Dauerprobleme: fehlende Barrierefreiheit und Mängel in der Rechtsdurchsetzung

Anlässlich der bevorstehenden Nationalratswahl am 29. September 2019 hat SLIÖ „Selbstbestimmt Leben Österreich“ den zum Nationalrat kandidierenden Parteien neun Fragen zu Themen der Behindertenpolitik in Österreich gestellt. Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht die Umsetzung von baulicher und kommunikativer Barrierefreiheit vor. Die lebenslangen Vorteile von Barrierefreiheit von Kindheit bis zum Alter sind hinlänglich bekannt – alle Menschen sind davon betroffen. Trotzdem fehlt es in Österreich an einer nachhaltigen Strategie, Barrierefreiheit wirklich im gesamten Bundesgebiet umzusetzen. Im Gegenteil - manche Landesbauordnungen sind in den letzten Jahren massiv verschlechtert worden und die Bundesregierungen haben nichts dagegen unternommen.

Wohnbauförderungsgelder, die der Bund den Ländern gegeben hat, sind nicht zur systematischen Herstellung von Barrierefreiheit im Wohnbau und bei Adaptierungen/Sanierungen von bestehenden Gebäuden verwendet worden. Nur ca. 5% des Baubestandes sind dzt. nach technischen Kriterien barrierefrei gestaltet. Besondere Problembereiche sind nach wie vor die Gewerbeordnung, die keine ausreichende Verpflichtung auf Barrierefreiheit enthält. Der Denkmalschutz wird vielfach als Ausrede für die Verhinderung von Barrierefreiheit missbraucht.

Bekämpfung von Diskriminierungen kaum möglich

Das Behindertengleichstellungsgesetz ermöglicht bei Diskriminierungen die Einleitung von Schlichtungsverfahren. Gerichtlich sind jedoch nur niedrige Schadenersatzsummen mit geringem Abschreckungscharakter vorgesehen, Beseitigungsanspruch gibt es keinen! SLIÖ sieht in den Antworten der Parteien zu den Fragen Barrierefreiheit und Bekämpfung von Diskriminierung noch einen hohen Bedarf, politischen Willen zu zeigen und umzusetzen. Deshalb, wie schon festgehalten: „Ein wichtiger Schritt wäre die Einrichtung eines Staatssekretariats für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen im Bundeskanzleramt. Damit könnte die politische Verantwortung endlich ressortübergreifend und bundesweit einheitlich wahrgenommen werden“.

Quelle: SLIÖ, Maga. Bernadette Feuerstein/ots  Fotocredit: Symbolfoto

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