Strafrecht - Grossmann/Wurm fordern Neuregelung des Vergewaltigungs-Paragraphen
Im heutigen Justizausschuss haben die beiden SPÖ-Abgeordneten Elisabeth Grossmann und Gisela Wurm, SPÖ-Frauensprecherin, eine Neuregelung des Straftatbestandes Vergewaltigung im Strafrecht gefordert. Hintergrund ihrer Forderung ist, dass nur ein sehr geringer Teil von angezeigten Vergewaltigungen zu Verurteilungen führt, weil mangelnde Gegenwehr im Zuge einer solchen Tat oft als Zustimmung interpretiert wirdbzw. dann nicht der Tatbestand Vergewaltigung erfüllt ist. "Im Zuge der anstehenden Reform des Strafgesetzbuches sollte es deshalb unbedingt zu einer Präzisierung und realitätsnäheren Neufassung kommen", fordern die beiden Parlamentarierinnen, beide Mitglied im Justizausschuss. ****
Anlässlich einer Diskussion über internationales Strafrecht und Verbrechen gegen die Menschlichkeit brachten Wurm und Grossmann ihre Forderung in die heutige Ausschussdebatte. "Es geht darum, eine Schieflage zu beseitigen, die dazu führt, dass nur rund ein Zehntel der angezeigten Vergewaltigungen auch zu einer Verurteilung führt -dabei werden ohnehin nur geschätzte zehn Prozent aller Vergewaltigungen überhaupt angezeigt", so Grossmann. "Wenn das Opfer keinen massiven körperlichen Widerstand leistet aus Angst getötet oder schwerer verletzt zu werden, kommt der Täter oft straffrei davon. Dabei muss klar sein: Ein 'Nein' muss genügen!"
Wurm und Grossmann fordern deshalb, dass der Vergewaltigungsparagraph realitätsnäher formuliert wird - "eine Neufassung, die auch durch die unlängst ratifizierte Istanbul-Konvention geboten wäre", so Wurm. Beide verweisen auch auf eine entsprechende Online-Petition österreichischer Frauenorganisationen, die noch bis 10. Dezember läuft. Erfreulich sei, dass Justizminister Brandstetter sich heute im Ausschuss offen gezeigt habe für das Problem und zugesagt habe, sich dieses im Zuge der Neuordnung des StGB im Jahr 2015 genauer anzusehen.
Quelle: OTS/APA Foto: www.elisabeth-grossmann.com