Der anteilige Finanzmittelbedarf für das EU-Programm und diese Sonderrichtlinie beträgt in Oberösterreich für das Jahr 2020 max.200.000 Euro
Regionaler Fischereisektor und naturnahe Teichbewirtschaftung
Zur Umsetzung der Europäischen Meeres- und Fischereipolitik ist es Österreich wieder gelungen, für seine erfolgreiche Fortsetzung der Förderung der regionalen Fischereisektors zur Kofinanzierung des „Operationellen Programms des Europäischen Meeres- und Fischereifonds 2014 – 2020“ mit der Europäischen Gemeinschaft die entsprechenden Mittel auszuverhandeln. Die Ziele des Programms sind unter anderem die Steigerung der inländischen Produktion, die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der betrieblichen Strukturen, Steigerung der Qualität und Verbesserung der Versorgungslage für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, eine vermehrte Information der Verbraucher/innen über die Vorteile einer biologischen oder regionalen Erzeugung sowie die Verringerung der Umweltbelastung bzw. Verbesserung der Wasserqualität. Zusätzlich soll eine Sonderrichtlinie zur Förderung der naturnahen, extensiven Bewirtschaftung von Teichen für entsprechende Projekte umgesetzt werden. Der anteilige Finanzmittelbedarf für das EU-Programm und diese Sonderrichtlinie beträgt in Oberösterreich für das Jahr 2020 max.200.000 Euro. Diese Gelder werden nach Maßgabe des Bedarfes und der Verfügbarkeit durch eine eigens dazu eingerichtete Zahlstelle bei der Agrarmarkt Austria (AMA) ausgezahlt.
Quelle: Land OÖ // Fotocredit: Symbolfoto