Fortpflanzungsmedizin: Gesetzesentwurf findet breite Zustimmung

Fortpflanzungsmedizin: Gesetzesentwurf findet breite Zustimmung

Lopatka zu Fortpflanzungsmedizin: Gesetzesentwurf findet breite Zustimmung im ÖVP-Parlamentsklub

Der Entwurf zum Fortpflanzungsmedizingesetz findet breite Zustimmung im ÖVP-Parlamentsklub, berichtete ÖVP-Klubobmann Dr.Reinhold Lopatka nach der heutigen Sitzung des ÖVP-Parlamentsklubs. "Der von Justizminister Brandstetter vorgelegte Entwurf berücksichtigt sowohl den notwendigen Schutz des frühkindlichen Lebens als auch die Interessen von Eltern sowie die jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu diesem Thema, was den Meinungsbildungsprozess im ÖVP-Klub erleichtert hat," fasste Lopatka die Ergebnisse der Klubsitzung zusammen, im Rahmen derer heute, Freitag, die geplanten Änderungen des Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes ausführlich diskutiert wurden.

Dabei kamen nicht nur alle mit der Fortpflanzungsmedizin befassten Bereichssprecher der ÖVP zu Wort, sondern auch anerkannte externe Experten, wie der Genetiker Professor Markus Hengstschläger oder die Kinderärztin und Psychotherapeutin Dr. Katharina Kruppa.

Lopatka betonte, dass im ÖVP-Klub bereits seit über drei Jahren intensiv zu bioethischen Fragen diskutiert werde und verwies in diesem Zusammenhang auf eine große Klub-Enquete 2011 zu Fragen der Fortpflanzungsmedizin. Aufgrund des Verfassungsgerichtshofs-Erkenntnisses sei allerdings klar, so Lopatka, dass das bestehende Gesetz innerhalb der nächsten Monate geändert werden müsse.

Seit Juni habe eine Arbeitsgruppe die entsprechenden Positionen der Partei erstellt, wobei die Familien-, Justiz-, Gesundheits-, Behinderten- und Frauensprecherinnen und -sprecher der ÖVP eingebunden waren.

Die wesentlichsten, heute nochmals ausführlich erläuterten und diskutierten Neuerungen sind laut Klubobmann Lopatka folgende:

Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung soll auch weiterhin nur bei medizinischer Notwendigkeit oder Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit möglich sein. Darüber hinaus soll - wie vom VfgH entschieden - weiblichen gleichgeschlechtlichen Paaren eine medizinisch unterstütze Fortpflanzung ermöglicht werden. Im Rahmen der In-vitro Fertilisation soll es künftig auch die Möglichkeit einer Samenspende durch Dritte geben. Neu ist zudem, dass künftig nur so viele Eizellen befruchtet und eingesetzt werden dürfen, wie nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft notwendig ist, um eine Schwangerschaft zu erreichen, also grundsätzlich eine. Riskante Mehrlingsschwangerschaften sollen dadurch vermieden werden. Die Zulassung der Eizellenspende bringt die Gleichstellung von Frauen hinsichtlich der bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeit der Samenspende für Männer. Dabei gelten klare Altersgrenzen: Die Spenderin darf nicht älter als 30 Jahre, die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre sein. Zusätzlich wird ein Vermittlungs- und Kommerzialisierungsverbot eingeführt.

Die Zulässigkeit von "Social Egg Freezing" wird ebenso klar abgelehnt, wie die Möglichkeiten der Embryonenspende und der Leihmutterschaft.

- Die Präimplantations-Diagnostik (PID) bleibt in Österreich, so wie in Deutschland, grundsätzlich verboten. Dieses Verbot kann, ebenfalls wie in Deutschland, nur durchbrochen werden, wenn ein nachgewiesen hohes Risiko einer schweren nicht behandelbaren Erbkrankheit besteht, oder nach drei erfolglosen In-vitro-Fertilisation-Versuchen bzw. drei Fehlgeburten zur Überprüfung der Lebensfähigkeit des Embryos. Dadurch sollen Abtreibungen verhindert werden, die schon bisher bei diagnostizierter Behinderung möglich sind.

ÖVP-Frauen-Chefin Dorothea Schittenhelm sprach sich bei der Klubtagung für den Gesetzesentwurf aus. Er sei ganz im Sinne der Frauen, denn einerseits dürfe man die Präimplantationsdiagnostik nicht anwenden, andererseits aber nach drei Monaten Schwangerschaft das Kind noch abtreiben, teilweise sogar bis zum neunten Monat. "Das ist für mich eine Doppelmoral", so Schittenhelm wörtlich. Das Gesetz sei aber auch im Sinne jener, die auf natürliche Weise keine Kinder bekommen können und schon mehrere Fehlgeburten hatten. Nun gäbe es die Möglichkeit, unter sehr strengen Auflagen den Embryo zu untersuchen, um nicht wieder Gefahr zu laufen, eine weitere Fehlgeburt zu haben.

ÖVP-Gesundheitssprecher Dr. Erwin Rasinger wies darauf hin, dass aufgrund von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes das 22 Jahre unverändert gebliebene Fortpflanzungsgesetz nachgebessert werden muss. Die Präimplantationsdiagnostik bleibe aber bis auf wenige Ausnahmen weiterhin verboten.

Justizsprecherin Michaela Steinacker konstatierte "klare Regeln mit Augenmaß unter Rechtsgüterabwägung, die den Entwurf zur Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes kennzeichnen". Gerade in einem so persönlichen Bereich wie der Familienplanung brauche es rechtliche Sicherheit für die Betroffenen, ergänzte Steinacker.

Kritisch äußerte sich Behindertensprecher Franz Josef Huainigg: "Hier wird das Leben in wertes und unwertes Leben unterschieden. Aber Glück kann man nicht im Mikroskop sehen. Ich werde nicht zustimmen, solange nicht auch bei Spätabtreibungen aufgrund von Behinderungen bessere und eindeutigere Rahmenbedingungen wie das Recht auf psychosoziale Beratung, Bedenkfrist und die Definition von "schwerer Schädigung" geschaffen werden. Zudem muss das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen; das Wissen um die eigene Identität und Herkunft ist zentral und muss von Beginn an gewährleistet sein."

ÖVP-Familiensprecher Georg Strasser betonte die strengen Regelungen im neuen Gesetz, um Missbrauch und Kommerzialisierung im Bereich der Fortpflanzungsmedizin zu vermeiden. "Im vorliegenden Entwurf ist die PID grundsätzlich verboten, nur in Ausnahmefällen kann Paaren, die von schweren Erbkrankheiten betroffen sind, geholfen werden."

Selbstverständlich, so Lopatka, seien alle Fragen am Beginn und zum Ende des Lebens im Allgemeinen große ethische und gesellschaftspolitische Themen. Man mache es sich in der ÖVP daher auch nicht leicht und sei gerade deshalb auch für klare Rahmenbedingungen und genaue Vorgaben für die Fortpflanzungsmedizin.

Entschieden wehrte sich Lopatka gegen Falschmeldungen, in denen von Designer-Babys, bezahlten Eizellenspenderinnen oder der Erlaubnis von Leihmutterschaften die Rede war. "All das wird durch das neue Fortpflanzungsmedizingesetz dezidiert ausgeschlossen", so der ÖVP-Klubchef abschließend.

Quelle: OTS/APA   Foto: OEVP.at

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