FRONTEX-Charter-Operation nach Russland durchgeführt

FRONTEX-Charter-Operation nach Russland durchgeführt

20 russische Staatsangehörige wurden am 3. Dezember 2020 an die Behörden in Moskau übergeben

Am 3. Dezember 2020 fand unter speziellen Schutzvorkehrungen eine von Österreich organisierte Charter-Rückführung unter der Koordination von FRONTEX nach Russland statt. Es war dies die neunte Charter-Operation seit Beginn der COVID-19 Maßnahmen.

Bei der Charter-Rückführung konnte Österreich als alleiniger an der Operation teilnehmender Mitgliedstaat insgesamt 20 russische Staatsangehörige an die Behörden in Moskau übergeben. Es handelte sich um die neunte Charter-Operation seit Beginn der COVID-19 Maßnahmen Mitte März 2020 bzw. seit den Aufhebungen der Beschränkungen. Neben den Eskorten waren ein Menschenrechtsbeobachter, ein Arzt, zwei Sanitäter sowie ein Dolmetscher bei der Rückführung an Bord.

Bei den 20 im Rahmen der Charter-Operation rückgeführten Personen handelt es sich ausschließlich um Personen, bei denen die Zulässigkeit einer Rückführung in allen Fällen in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Es wurden dabei ausschließlich Personen rückgeführt, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde und die somit verpflichtet waren, das österreichische Bundesgebiet zu verlassen.

Elf der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt – diese umfassen gewerbsmäßigen Betrug, gewerbsmäßigen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, (schweren) Raub, (schwere) Körperverletzung, Mordversuch, sexuelle Belästigung, gefährliche Drohung, Schlepperei sowie Suchtmitteldelikte. Grundsätzlich erfolgt die Verhängung der Schubhaft und die Abschiebung bei verurteilten Straftätern immer erst nach Verbüßung der Strafhaft. Dabei wird seitens des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl darauf geachtet, dass die Schubhaft unmittelbar anschließend an die Strafhaft verhängt wird.

Trotz der COVID-19-Pandemie hat das BMI keine grundsätzliche Suspendierung bzw. Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen und steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene. Selbstverständlich erfolgt hier seitens der Sicherheits- und Migrationsbehörden eine ständige Evaluierung der Lage sowie Anpassung an die aktuelle Situation und erlassenen Maßnahmen.

Quelle: BMI  //  Fotocredit: ©  BMI/Gerd Pachauer
 

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