Gesundheitsministerium - Chronologie zur Novelle der Einreiseverordnung

Gesundheitsministerium - Chronologie zur Novelle der Einreiseverordnung

Bereits vergangenen Mittwoch hat Gesundheitsminister Rudi Anschober die GesundheitsreferentInnen der Bundesländer u.a. auch über die für Freitag geplante Einreiseverordnung und die Durchreiseformulare per Videokonferenz informiert. Dabei wurde auch über die Durchführung des Grenzmanagements und das Ziel einer „hohen Stichproben-Intensität“ gesprochen

Für die konkrete Umsetzung der gesundheitsbehördlichen Grenzkontrollen sind die Länder und die Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort verantwortlich. Bislang funktionierte dies sehr gut: Am Samstag, 22.8., wurden bundesweit 65.548 gesundheitsbehördliche Grenzkontrollen durchgeführt. Mit Ausnahme von Kärnten liefen diese problemlos ab. Das Gesundheitsministerium wird vom Land Kärnten einen Bericht anfordern, ob die uns zugetragenen Informationen richtig sind, dass an dem Tag, an dem es zu kilometerlangen Staus gekommen ist, am Grenzübergang beim Karawankentunnel nur vier Vertreter des Bundesheeres anwesend waren, aber niemand von der lokalen Gesundheitsbehörde.

Der Bund arbeitet sehr gut mit den Ländern und den Gesundheitsbehörden vor Ort zusammen und bietet Kärnten weitere Unterstützung an, damit auch hier die Kontrollen reibungslos ablaufen können. Kommt es in den Ländern zu personellen Engpässen, so kann die jeweilige Landesregierung Assistenzeinsatzkräfte anfordern.

Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Die Einreiseverordnung ermächtigt die Länder und die lokalen Gesundheitsbehörden, entsprechende Kontrollen durchzuführen, die aufgrund der Pandemie erforderlich sind. Wichtig ist, generell bei den Kontrollen verhältnismäßig vorzugehen, wobei insbesondere die Verkehrslage, die Vermeidung von Staus und die Versorgung der Ein- und Durchreisenden zu berücksichtigen sind. Das wurde z.B. in der Steiermark verwirklicht, in Kärnten offensichtlich nicht.“

Außerdem betont das Gesundheitsministerium, dass das Ministerium mit seinem Krisenstab jederzeit für Rückfragen – auch für die Auslegung einer Verordnung – zur Verfügung steht. Das wird auch immer wieder praktiziert. Dass dies angesichts des beginnenden Problems am Tag der Megastaus nicht versucht wurde, ist unverständlich. 

Chronologie

Mittwoch, 19.8.

  • Bundesminister Anschober bespricht per Videokonferenz das Einreise-Management mit den GesundheitsreferentInnen der Bundesländer. Das Bundesland Kärnten war anwesend.
  • Bundesminister Anschober kündigt dabei an, dass das Durchreise-Formular in der neuen Verordnung integriert ist und es sich um ein behördliches Dokument handelt.
  • Kärnten fragt, wie Kontrollen durchzuführen sind. Bundesminister Anschober erklärt, dass das Ziel eine hohe Stichproben-Intensität sei. Anschober verweist auch auf die Möglichkeit des Assistenzeinsatzes als Unterstützung.

Freitag, 21.8.

  • Die Novellierung der Einreise-Verordnung wird kundgemacht, das Durchreise-Formular ist ab Samstag, 22.8., zu verwenden. Es ändert sich nichts daran, dass Stichproben ausreichend sind und nicht jede/r kontrolliert werden muss.
  • In einer APA-Aussendung wird nochmals auf das Durchreise-Formular verwiesen.

Samstag, 22.8.

  • 7:31: Das SKKM schickt per Mail an alle Bundesländer und deren Krisenstäbe Informationen zur Novellierung der Einreise-Verordnung und der Formulare.
  • Früh: Die Durchreise wird nochmals im SKKM besprochen (im Rahmen der täglichen Videokonferenz des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements).

Sonntag, 23.8.

  • Früh: Telefonat des Kabinetts Anschober mit Landeshauptmann Peter Kaiser, in dem das Kabinett Anschober nochmals betont, dass Stichproben ausreichend sind.
  • 13:28: OTS des BMSGPK mit der nochmaligen Klarstellung, dass Stichproben ausreichend sind.
  • Erlass an die Landeshauptleute mit erneuter Klarstellung.

Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) Andrea Zefferer, MSc Presse & Kommunikation / ots  //  Fotocredit: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

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