Gesundheitsvorsorge chronisch Kranker gesichert – selbst bei Status Kontaktperson Kategorie I

© OÖG

Der Fragenkatalog für die Eingangsschleusen an den Kliniken wurde erweitert – die wahrheitsgemäße Beantwortung hat oberste Priorität

Die Gesundheitsversorgung aller Menschen in Oberösterreich ist den Kliniken der Oberösterreichischen Gesundheitsholding (OÖG) ein zentrales Anliegen. Das gilt selbstverständlich auch für die Behandlung von Kontaktpersonen der Kategorie I. Allerdings sind dafür besondere Schutzmaßnahmen nötig, um andere PatientInnen oder die MitarbeiterInnen der Kliniken nicht zu gefährden.

Hat jemand engen, ungeschützten Kontakt mit einer Person, die mit dem neuartigen Coronavirus infiziert ist, dann wird sie oder er unter bestimmten Umständen als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft. Der oder die Betroffene wird unter Quarantäne gestellt. Im Bescheid zur häuslichen Absonderung ist klar festgehalten, dass im Falle von Krankheitssymptomen oder eines medizinischen Notfalls die telefonische Gesundheitshotline (1450) beziehungsweise die Rettung (144) anzurufen ist. Es gilt: Am Telefon unbedingt sofort über den Status als Kontaktperson informieren und keinesfalls selbstständig eine ärztliche Ordination oder ein Klinikum aufsuchen.

Selbstverständlich werden auch Kontaktpersonen behandelt

Es kann natürlich auch vorkommen, dass Kontaktpersonen der Kategorie I selbst einer ärztlichen Behandlung in einer Klinik bedürfen, etwa, weil sich ihre COVID-Symptome verschlechtern. Es gilt, wie im Absonderungsbescheid vorgesehen, unbedingt zuvor die Gesundheitshotline (1450) oder die Rettung (144) zu kontaktieren, um die ärztliche Versorgung zu organisieren. Zudem werden PatientInnen auch ersucht, beim Eintreffen im Klinikum umgehend das Personal über den Kontaktstatus zu informieren. Das ermöglicht den MitarbeiterInnen, sich selbst, aber auch andere PatientInnen zu schützen und gleichzeitig eine ehestmögliche Behandlung der Kontaktperson zu gewährleisten.

Natürlich werden auch regelmäßige Behandlungen wie eine Dialyse oder Chemotherapie bei Kontaktpersonen der Kategorie I fortgeführt. In diesen Fällen wird ersucht, umgehend das Klinikum über den Absonderungsbescheid zu informieren. Die Behandlung wird dann unter Einhaltung der zusätzlich notwendigen Schutzmaßnahmen, z. B. durch getrennte Behandlung von anderen PatientInnen, organisiert.

Bedauerlicherweise haben in den vergangenen Wochen Kontaktpersonen der Kategorie I Kliniken der Gesundheitsholding aufgesucht und die MitarbeiterInnen deutlich zu spät oder gar nicht über ihren Kontakt-Status informiert. Zum Glück wurde keine dieser Kontaktpersonen positiv auf SARS-CoV-2 getestet und es kam auch dank strenger Sicherheitsvorkehrungen zu keiner Ansteckung von MitarbeiterInnen oder anderen PatientInnen. Dennoch stellt ein solches Verhalten von Kontaktpersonen ein potenzielles Gesundheitsrisiko dar, nicht nur für das Krankenhauspersonal, sondern auch für andere PatientInnen.

Das hat die Oberösterreichische Gesundheitsholding bereits vor einiger Zeit dazu veranlasst, den Fragenkatalog für die Eingangsschleusen an ihren Kliniken auszuweiten. PatientInnen werden vor dem Eingang zur Klinik unter anderem gefragt, ob sie von der Behörde einen aktuellen Absonderungsbescheid erhalten haben oder ob in den letzten 10 Tagen ein COVID- 19-Abstrich abgenommen wurde.

„Wir ersuchen alle Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher unserer Kliniken, die Fragen an den Schleusen weiterhin ernst zu nehmen und wahrheitsgemäß zu beantworten. Denn nur so können wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen und gleichzeitig die Behandlung aller Patientinnen und Patienten, auch von Kontaktpersonen, sicherstellen“, so Mag. Dr. Franz Harnoncourt, Vorsitzender der Geschäftsführung der OÖ Gesundheitsholding GmbH.

Quelle: Mag.a Jutta Oberweger, Konzernpressesprecherin OÖG  //  Fotocredit: OÖG

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