Das Urteil des Obersten Gerichtshofs hat gezeigt, dass es durchaus administrativen Nachholbedarf gibt.
FH OÖ: Karriereperspektiven für junge Mitarbeiter*innen in der Wissenschaft schaffen
Die FH Oberösterreich hat im letzten Jahrzehnt mit den sogenannten Assistenzprofessuren den Aufbau eines akademischen Mittelbaus in Angriff genommen, wie er für den tertiären Sektor mit Universitäten und Hochschulen typisch ist. Der Vorteil gegenüber vorangegangenen Lösungen ist es, dass junge Mitarbeiter*innen in der Wissenschaft attraktive Karrieremöglichkeiten vorfinden. Die aus dem Jahr 2002 stammende Dienstordnung der FH Oberösterreich bildet diesen Weg nur unzureichend ab, weswegen sie sehr zeitnahe durch ein neues Modell ersetzt werden soll.
„Das Urteil des Obersten Gerichtshofs hat gezeigt, dass es durchaus administrativen Nachholbedarf gibt. Es schließt aber eine zeitliche Rückwirkung aus und hält auch fest, dass die FH Oberösterreich die bisherige Dienstordnung arbeitgeberseitig ersetzen kann“ sagt Dr. Gerald Reisinger, Präsident der FH Oberösterreich. Reisinger verweist auf das neue Dienstrecht, welches dem OGH-Urteil entspricht und kommenden Montag an alle Mitarbeiter*innen der FH Oberösterreich ausgesandt wird.
Der FH Oberösterreich-Präsident bedauert es, dass in den letzten Jahren mit dem Betriebsrat kein Konsens in dieser Sache erreicht werden konnte, hat aber alle adressierten Mitarbeiter*innen bereits zu Gesprächen eingeladen. Darin soll der Übertritt der Mitarbeiter*innen in das neue Schema gestaltet werden.
Das mit 1. März 2021 in Kraft tretende neue Dienstrecht bringt laut Gerald Reisinger „Verbesserungen bei den Gehältern und differenzierte Karrieremöglichkeiten mit innovativen Aspekten“. Ganz wesentlich ist dabei die Dissertationsförderung, die bei den Mitarbeiter*innen großen Anklang findet.
Quelle: Elisabeth Merta // Fotocredit: