Antragsformulare unter www.wohnfuehlland.at – Unbürokratische, direkte Soforthilfe für Oberösterreich
„Die COVID-19-Wohnkostenhilfe wird bis zu einer Dauer von drei Monaten bewilligt und ist eine Unterstützung aus Mitteln der Wohnbauförderung. Sie ist eine Soforthilfe für jene Menschen, die in Zusammenhang mit der aktuellen Krisensituation plötzlich über ein stark vermindertes oder gar kein monatliches Erwerbseinkommen verfügen und rasche Hilfe zur Deckung der Wohnkosten benötigen“, fasst Dr. Manfred Haimbuchner, Landeshauptmann-Stellvertreter und Wohnbaureferent des Landes Oberösterreich, die Charakteristik der Direkthilfen zusammen.
Haimbuchner betont, dass diese unbürokratische Soforthilfe nicht nur als Unterstützung bei der Deckung der Mietkosten, sondern auch als Unterstützung zur Bedienung eines laufenden Kredites zur Finanzierung von Eigentumswohnungen und Eigenheimen oder deren Sanierung vorgesehen ist.
„Ich weiß, dass sehr viele Menschen derzeit genug Sorgen haben und sich Gedanken um ihre Angehörigen, um ihren Arbeitsplatz und die Zukunft machen. Wir haben deshalb als Landesregierung beschlossen, ausstehende Zahlung nachrangig zu behandeln und auf Mahnspesen, Verzugszinsen und Rückforderungen – insbesondere der Rückzahlung von Wohnbauförderungsdarlehen – vorerst zu verzichten“, so Haimbuchner abschließend.
Quelle: FPÖ Landesgruppe OÖ Birgitt Thurner, Landespressereferentin / ots // Fotocredit: Symbolfoto