Nationalrat beschließt umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus

Nationalrat beschließt umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus

Einstimmige Zustimmung zu Maßnahmen der Regierung, weitere können folgen

In einer Sondersitzung hat der Nationalrat heute ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem die von der Regierung vorgesehenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eine gesetzliche Grundlage erhalten. Erstmals in seiner Geschichte trat der österreichische Nationalrat dazu an einem Sonntag zusammen. Die gesetzlichen Maßnahmen unter anderem die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz). Damit soll die Finanzierung von Maßnahmen im Umgang mit der rasanten Ausbreitung des Coronavirus in Österreich sichergestellt werden. Das Gesetzespaket passierte den Nationalrat einstimmig, wobei ihm mittels Abänderungsantrag noch Berichtspflichten gegenüber dem Parlament sowie die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmittel durch Sicherheitsbehörden hinzugefügt wurde.

Ungeachtet ihrer Zustimmung zu den Maßnahmen beharrten die Oppositionsfraktionen darauf, dass die geplanten 4 Mrd. € nicht ausreichen würden. Sie brachten im Plenum zahlreiche Abänderungs- und Entschließungsanträge ein, die keine Mehrheit fanden.

Einstimmig angenommen wurden auch drei mit dem Gesetzespaket inhaltlich zusammenhängende Anträge, die weitere Maßnahmen beinhalten und von den Koalitionsparteien im Budgetausschuss eingebracht wurden. Damit wird aufgrund des Aussetzens des Schulunterrichts der Bildungsminister ermächtigt, von den bestehenden Regelungen bzgl. abschließender Prüfungen, insbesondere Reife- und Diplomprüfungen, Abstand nehmen zu können. Außerdem können damit Vernehmungen von Beschuldigten künftig per Videokonferenz abgehalten werden. Um Fristversäumnissen zu entgehen, wurde mit einem weiteren Ausschussantrag gesichert, dass die Konstituierungen von Gremien nach der Wirtschaftskammerwahl verschoben werden können.

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Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion  //  © Parlamentsdirektion / Christian Hikade

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