Alle Amtshandlungen werden nur mehr mit Schutzmasken durchgeführt – gilt für Außendienst und Parteienverkehr in Dienststellen
Ab 1. April 2020 werden Polizistinnen und Polizisten in Österreich Amtshandlungen nur mehr mit Schutzmasken durchführen. Das gilt für die Verrichtung des Fußstreifendienstes, und auch der Parteienverkehr in den Polizeiinspektionen wird ab heute, Mittwoch, nur mehr mit Schutzmasken abgewickelt.
"Mit dem Tragen dieser Schutzmasken gehen Polizistinnen und Polizisten mit gutem Beispiel voran und sie schützen damit sich selbst und auch andere", betont Innenminister Karl Nehammer die Vorbildwirkung der Exekutivbediensteten.
Polizistinnen und Polizisten versehen zudem nach Möglichkeit ihren Dienst in den selben Dienstgruppen/Einheiten mit denselben Kolleginnen und Kollegen, um den Kontakt mit anderen Beamtinnen und Beamten zu minimieren.
Außerdem sind Bürgerinnen und Bürger ab 1. April 2020 verpflichtet, beim Parteienverkehr in einer Polizei-Dienststelle Schutzmasken zu tragen. Sollte die jeweilige Person über keine Schutzmaske verfügen, wird ihr nach Möglichkeit unentgeltlich eine Schutzmaske zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Bundesministerium für Inneres Oberst Markus Haindl, BA MA Pressesprecher des Bundesministers / ots // Fotocredit: © BMI/Karl Schober