Neuorganisation im Justizministerium

Neuorganisation im Justizministerium

Barbara Göth-Flemmich und Christian Pilnacek für Leitungen der zwei neuen Sektionen nominiert. Justizministerin Zadić übermittelt Vorschlag Bundespräsident Van der Bellen

Die bisherige Leiterin der Abteilung „Internationales Strafrecht“ wird als Chefin der neuen Sektion „Einzelstrafsachen“ die Unabhängigkeit der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften sichern. Der bisherige Sektionschef wird mit der Sektion „Straflegistik“ die großen Reformen im Strafrecht und Strafverfahrensrecht legistisch vorantreiben. Barbara Göth-Flemmich und Christian Pilnacek sind laut dem Ergebnis der Begutachtungskommissionen die bestgeeigneten Kandidat*innen für die jeweilige Funktion.

Bundespräsident Van der Bellen obliegt nun die finale Entscheidung. Im Falle der Bestätigung erfolgt der Amtsantritt der neuen Sektionschefin und des neuen Sektionschefs mit 1. September.

Trennung der Legislativ- und Judikativ-Aufgaben: „Innere Gewaltenteilung“ im Justizministerium sichergestellt

Mit der Neuorganisation der Strafrechtssektion in zwei neu geschaffene Sektionen setzt Justizministerin Alma Zadić eines ihrer Kernanliegen für die österreichische Justiz um, nämlich die „innere Gewaltenteilung“ im Justizministerium. Die Schnittstelle zur Legislative und die Schnittstelle zur Judikative werden nun von zwei voneinander unabhängigen Sektionen mit zwei voneinander unabhängigen Leiter*innen wahrgenommen. 
„Mit dieser Neuorganisation im Justizministerium wollen wir die innere Gewaltenteilung auch strukturell umsetzen und gleichzeitig die Unabhängigkeit der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit sichern und große Reformen im Strafrecht vorantreiben“, so Justizministerin Alma Zadić. Sie dankt allen Bewerberinnen und Bewerbern ausdrücklich für ihre Initiative und den Begutachtungskommissionen für ihre umfangreiche Arbeit bei der Bewertung.

Internationale Strafrechtsexpertin und erfahrener Legistiker für die Leitung vorgesehen

Barbara Göth-Flemmich gilt als Expertin im Bereich der länderübergreifenden strafrechtlichen Zusammenarbeit, die in den komplexer werdenden Großverfahren im wirtschaftlichen Bereich von immer größerer Bedeutung ist. Sie leitete bisher die Abteilung „Internationales Strafrecht“. Umfassende Erfahrungen hat Barbara Göth-Flemmich in zahlreichen strafrechtlichen Einzelfällen im nationalen und internationalen Bereich erworben. Internationale Anerkennung wurde ihr durch die zweifache Wahl (2006 und zuletzt 2018) zur Präsidentin der Expertengruppe des Europarates zur Anwendung von Europaratskonventionen im strafrechtlichen Bereich zuteil. Göth-Flemmichs Augenmerk galt immer in besonderem Maß den menschenrechtlichen Aspekten. Das betrifft vor allem Auslieferungsfälle sowie die Beobachtung, Analyse und Umsetzung der Rechtsprechung internationaler Instanzen (insbesondere des EGMR). Barbara Göth-Flemmich gilt als sachlich und konstruktiv agierende Persönlichkeit. Für die Begutachtungskommission ist sie die am besten geeignete Kandidatin. Damit wird Göth-Flemmich, die zweite Sektionschefin, die je eine Sektion im Justizministerium geleitet hat.

Christian Pilnacek ging bei seiner Bewerbung als bestgereihter Kandidat aus dem Bewerbungsverfahren hervor. Seine Expertise im Bereich des materiellen Strafrechts und der Strafprozessrechts ist von wesentlicher Bedeutung für die komplexen Reformen im Bereich des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. In den letzten zehn Jahren seiner Tätigkeit als Leiter des bisherigen Strafrechtssektion zeichnete Christian Pilnacek für sämtliche wichtige Gesetzesvorhaben verantwortlich. Hervorgehoben seien insbesondere die Strafprozessrechtsänderungsgesetze, das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz, das Sexualstrafrechtsänderungsgesetz oder zuletzt das Gewaltschutzgesetz, die COVID-19-Justizbegleitgesetzgebung und das Maßnahmenpaket gegen Gewalt und Hass im Netz.

Neuausschreibung aufgrund der Neuorganisation im BMJ - ein notwendiger Schritt

Die Neuausschreibung der beiden Leitungsfunktionen war nötig geworden, da die bisherige Strafsektion durch zwei neu geschaffene Sektionen ersetzt wurde:

Die neue Sektion V „Einzelstrafsachen“ wird die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und ihrer Ermittlungsarbeit in Strafverfahren sichern. Sie wird an der Schnittstelle zur Judikative – also in Richtung der unabhängigen Gerichtsbarkeit tätig sein. Ihr obliegt die Fach- und Dienstaufsicht über alle Staatsanwaltschaften in Österreich, die Neuregelung und Verringerung der Berichtspflichten, die Unterstützung bei der Strukturierung und Organisation von Großverfahren, womit ihr auch eine wesentliche Rolle bei der Beschleunigung von Verfahren und damit die Stärkung der Korruptionsbekämpfung zukommt – wie dies auch im Regierungsprogramm verankert ist.

Die neue Sektion IV „Straflegistik“ wird an der Schnittstelle zur Legislative – also der Gesetzgebung – Richtung Parlament und Politik sowie Stakeholdern der Wissenschaft, Wirtschaft, Interessensvertretungen und Gesellschaft tätig sein. Sie wird die großen Reformen im Strafrecht vorantreiben. Zu ihren Kernaufgaben zählen u.a. die Reform des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens, die Überarbeitung des materiellen Strafrechts, Neuregelungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung, die Modernisierung des Strafvollzugsgesetzes sowie die Reform des Maßnahmenvollzugs und die Neuregelung zum Schutz vor Gewalt und Hass im Netz samt Stärkung des Opferschutzes.

Barbara Göth-Flemmich

1991-1993: Mitarbeit im Völkerrechtsbüro /BMeiA 
1993-1994: Attaché an der Österreichischen Botschaft Brüssel 1994-1997: Richteramtsanwärterin 
1997-1998: Richterin am Bezirksgericht Innere Stadt Wien 
1998-2001: Referentin in der Präsidialsektion- und Zivilrechtssektion des BMJ 
2001-2004: stellvertretende Abteilungsleiterin in der Abteilung für internationales Zivilrecht 
2004-2020: Leiterin der Abteilung für internationales Strafrecht im BMJ 
seit 2000 österreichische Vertretung in verschiedenen internationalen Gremien der EU, des Europarates, der UNO (zeitweise auch als Vorsitzende dieser Gremien)

Christian Pilnacek

1992 Ablegung der Richteramtsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg 1992 Beginn der Laufbahn im Justizressort in der damaligen Straflegislativsektion (Beteiligung am Strafprozessrechtsänderungsgesetz 1993) 
1998 Wechsel in die Rechtsprechung an das Landesgericht Korneuburg, zunächst als Untersuchungsrichter und dann als Leiter einer Einzelrichter- und Schöffengerichtsabteilung. 
1999 Rückkehr in das BMJ. 
2001 Ernennung als Oberstaatsanwalt und stellvertretender Leiter der Abt. II.3 im Bundesministerium für Justiz und im Februar 
2003 meine Ernennung als Leiter der für Angelegenheiten der Strafprozessordnung und allgemeine Fragen des Strafverfahrensrechts zuständigen Abteilung II.3 des Bundesministeriums für Justiz. 
2010 Leiter der neu geschaffenen Sektion Strafrecht.

Quelle: BM für Justiz Martina Schmidt Pressesprecherin der Justizministerin / ots  //  Fotocredit: BMJ/Dagan

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