Oberösterreich rüstet sich auch rechtlich für die Arbeitswelt der Zukunft

Oberösterreich rüstet sich auch rechtlich für die Arbeitswelt der Zukunft

V.l.: Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner mit Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch, dem Vorsitzenden der „Taskforce Arbeitsrecht 2030“.

„Die Digitalisierung führt zu einem immer rasanteren Wandel unserer Arbeitswelt, zugleich hat uns die Corona-Pandemie vor Augen geführt, wie sich nicht nur Geschäftsmodelle, sondern auch das Arbeitsleben innerhalb kürzester Zeit grundlegend verändern können. Die arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten hinken der gelebten Praxis oft deutlich hinterher. Daher habe ich als Standort-Landesrat und als Präsident des Instituts für Arbeitsforschung und Arbeitspolitik an der Johannes Kepler Universität (IAA) eine Expertenkommission beauftragt, gemeinsam mit Personalverantwortlichen aktuelle und künftige Fragen des Arbeitsrechts zu diskutieren und darauf aufbauend juristische Empfehlungen zu erarbeiten. Der Startschuss für diese ‚Taskforce Arbeitsrecht 2030‘ ist jetzt erfolgt. Sie soll dafür sorgen, dass die Politik in Oberösterreich als das Wirtschafts- und Industrie-Bundeslandes Nr. 1 der Republik auch rechtlich für die Arbeitswelt der Zukunft gerüstet ist“, erklärt Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner. 

Diese „Taskforce Arbeitsrecht 2030“ setzt sich aus ausgewiesenen Expert/innen des Arbeits- und Sozialrechts zusammen und wird vom renommierten Arbeitsrecht-Experten Univ.-Prof. Dr Reinhard Resch von der JKU geleitet.

Die Taskforce wird unter anderem Gesprächsrunden mit Personalverantwortlichen sowie Experten aus verschiedensten Bereichen wie etwa Industrie, Dienstleistungen oder moderne Arbeitswelten durchführen, um deren Erfahrungen aus der Praxis sowie aktuelle Problemstellungen zu erfahren. Die finalen Ergebnisse der Expertenkommission sollen dann bis Ende August vorliegen und präsentiert werden.

„Unsere Taskforce soll den Änderungsbedarf im österreichischen Arbeits- und Sozialrecht erheben. Als Konsequenz daraus wird sie dann Empfehlungen für ein Arbeitsrecht der Zukunft ausarbeiten, die der Landespolitik dann auch als Grundlage für einen Austausch mit der Bundesregierung über notwendige Veränderungen und Verbesserungen dienen sollen“, erläutert Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner.

Quelle: Land OÖ  //  Fotocredit: Land OÖ/Vanessa Ehrengruber

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