Steiermark - Steirische Task-Force deckte doppelten schweren Betrug auf: Mann hat Pension und Kriegsopferrente der verstorbenen Mutter bezogen
Zwei Beamtinnen der Polizeiinspektion Graz-Paulustor konnten nach einem Hinweis der Pensionsversicherungsanstalt in der Steiermark einen slowenischen Staatsbürger gleich zweimal des schweren Sozialleistungsbetrugs überführen. Der 63-jährige Mann hat sechs Jahre lang nach dem Ableben seiner Mutter die Pension weiterhin bezogen, da die Bankanstalt vom Tod der Mutter nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Als Zeichnungsberechtigter hat der Beschuldigte insgesamt 109.561,55 Euro im Zeitraum von September 2014 bis Juli 2020 zu Unrecht bezogen.
Durch Ermittlungen der beiden Expertinnen der Grazer Polizei konnte der Verdächtige ausgeforscht und festgenommen werden. Die Bank wurde im Zuge der Ermittlungen über das Ableben der Mutter des Beschuldigten verständigt und das Konto somit gesperrt. Deshalb konnte der Slowene bei einem neuerlichen Behebungsversuch auf frischer Tat betreten und mit den Aussagen der Bankangestellten überführt werden.
"Ich gratuliere allen beteiligten Polizistinnen und Polizisten zur hervorragenden Ermittlungsarbeit", würdigte Innenminister Karl Nehammer die tolle Leistung. "Durch Erfolge wie diesen wird das österreichische Sozialsystem als wichtiger Eckpfeiler unserer Gesellschaft geschützt und aufrechterhalten."
Auch Kriegsopferrente unrechtmäßig bezogen
Im Zuge der Ermittlungen konnte dem Slowenen zusätzlich noch ein schwerer Betrug nachgewiesen werden. Neben den monatlichen Zahlungen der Pension seiner verstorbenen Mutter bezog er auch deren Kriegsopferrente – in Summe wurden vom Sozialministerium 29.621 Euro an den Mann ausbezahlt. Der Beschuldigte wurde laut Gesprächsprotokollen bereits im August 2020 von Mitarbeitern des Sozialministeriums darüber belehrt, dass jegliche Änderungen – insbesondere das Ableben der Begünstigten – umgehend zu melden seien.
Vollmacht gefälscht
Der Mann übermittelte eine Vollmacht, die ihn zu sämtlichen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten seiner Mutter in Österreich und Slowenien berechtigte. Diese war mit der gefälschten vermeintlichen Unterschrift der im Jahr 2014 verstorbenen Mutter versehen. Der Beschuldigte ist größtenteils geständig.
Quelle: BMI // Fotocredit: © BMI / Pachauer