Silvester dieses Jahr mit Zurückhaltung und Verantwortung feiern

Silvester dieses Jahr mit Zurückhaltung und Verantwortung feiern

4.000 Polizistinnen und Polizisten werden in der Silvesternacht im Einsatz sein

Das Verwenden von Feuerwerksartikeln ist im Pyrotechnikgesetz geregelt. Grundsätzlich besteht auch zu Silvester ein Verbot der Verwendung von Pyrotechnik im Ortsgebiet. Den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern steht es aber frei, für bestimmte Teile des Ortsgebietes Ausnahmen zu verfügen.

Gemeindebundpräsident Alfred Riedl und Innenminister Karl Nehammer appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, auf Feuerwerke auch außerhalb des Ortsgebietes zu verzichten. „Dieses Jahr stellt an den Jahreswechsel und wie wir ihn gewöhnlich begehen besondere Anforderungen. Verzichten wir auf Feuerwerke und reduzieren damit Verletzungen. Damit können wir auf einfache Weise dazu beitragen, das medizinische Personal in den Krankenhäusern und Notaufnahmen zu entlasten“, sagt Innenminister Karl Nehammer.

Zwtl.: Hausverstand und Eigenverantwortung

In vielen Gemeinden gibt es seit Jahren klare Regeln bis hin zum generellen Verbot von Feuerwerken im Ortsgebiet zu Silvester. „Den Jahreswechsel verbringen wir dieses Mal im strengen Lockdown. Aus diesem Grund appellieren wir an die Eigenverantwortung und den Hausverstand der Menschen, sich dieses Mal beim Feuerwerk zurückzuhalten. Damit schützen wir unsere Gesundheit und schonen die Umwelt", betont Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl.

„Die Polizei wird zum Jahreswechsel verstärkt präsent sein und auch die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes überwachen. Knapp 4.000 Polizistinnen und Polizisten werden in der Silvesternacht im Einsatz sein. Das Jahr 2020 hat an uns alle besondere und außergewöhnliche Anforderungen gestellt. Lassen wir es daher besonnen und überlegt ausklingen“, bekräftigt Innenminister Karl Nehammer. 
 

Zwtl.: Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz

Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz (wie zum Beispiel die gesetzeswidrige Verwendung im Ortsgebiet) stellen grundsätzlich eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 Euro bestraft.

Quelle: Bundesministerium für Inneres Oberst Markus Haindl, BA MA Pressesprecher des Bundesministers / ots  //  Fotocredit: © LPD/Symbolfoto

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