Vermeintliche Verursacher werden doch nicht voreilig an den Pranger gestellt

Vermeintliche Verursacher werden doch nicht voreilig an den Pranger gestellt

WKÖ-Intervention war erfolgreich: Umweltexperte Stephan Schwarzer spricht von einem Sieg der Vernunft

Unter österreichischem Vorsitz erzielten EU-Rat und –Parlament einen Konsens zur Umwelthaftungs-Richtlinie. Zunächst wollte die Kommission potenzielle Verursacher von Umweltschäden veröffentlichen, noch bevor Kausalität und Verschulden rechtlich verbindlich geklärt sind. „Gott sei Dank kommt es nun doch nicht zu diesem Naming und Shaming-Regime, sondern der Grundsatz der Unschuldsvermutung wird gewahrt“, lobt Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für-Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das Ergebnis der Verhandlungen. „Wir freuen uns, dass wir diese notwendige Korrektur im Finale noch erreichen konnten.“

 Schwarzer zufolge ist dank einer umsichtigen österreichischen Verhandlungsführung kurz vor Weihnachten der entscheidende Durchbruch im Rahmen der sogenannten Umweltberichterstattungs-Verordnung gelungen, mit der unter anderem auch die Umwelthaftungs-Richtlinie geändert wurde. Die zu veröffentlichenden Daten beziehen sich nunmehr auf tatsächliche Fälle gemäß der Umwelthaftungs-Richtlinie und werden anonymisiert dargestellt. „So wird dem Bedarf nach Information der Öffentlichkeit in geeignetem Ausmaß Rechnung getragen, ohne dass einzelne Betriebe an den Pranger gestellt werden“, sagt Schwarzer.

Was genau ein Umweltschaden ist, wird definiert

Zusätzlich soll die EU-Kommission Guidelines zur Definition des für die Umwelthaftung entscheidenden Begriffs „Umweltschaden“ entwickeln. „Das könnte eine Chance sein, mehr Rechtssicherheit und eine EU-weite Harmonisierung im Umgang mit Umwelthaftungsfällen zu gewährleisten“, betont Schwarzer. Er ortet darin weiteres Potenzial, um die Rahmenbedingungen für mögliche praktische Anwendungsfälle zu optimieren. „Wichtig ist jetzt, dass die Expertise der Wirtschaft bei der Entwicklung dieser Guidelines von der EU-Kommission genutzt wird“, so Schwarzer abschließend. (PWK029/DFS)

Quelle: Ots  / Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik , Univ.Doz.Dr.Mag. Stephan Schwarzer  //  Foto: Symbolfoto

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